Was erledige ich wo?

Rad-/ Geh-/ Feldwege unterhalten

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Für die Unterhaltung von Rad-/ Geh- und Feldwegen ist unser Bauamt zuständig. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder vor Ort Mängel melden wollen, kommen Sie bitte im Rahmen unserer Sprechzeiten auf uns zu.

Ratenzahlungen einrichten

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Wenn Sie eine Ratenzahlung offener Beträge einrichten möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Öffnungszeiten an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse. Bitte halten Sie wenn möglich das Kassenzeichen, ggf. die Rechnungsnummer bereit. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen mit Zinszahlungen verbunden sind und das Hinterlegen einer Sicherheit erforderlich sein kann.

Ratten-/ Schädlingsbefall melden

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Ratten sind mittlerweile die am weitesten verbreite Kleinnagetiere der Welt. Ratten halten sich nicht nur, wie der Laie oft meint, im Kanalsystem auf, sie leben auch überirdisch. Bauruinen, Müll, Gerümpel und Buschwerk bieten ausreichend Unterschlupf. Somit ist es gar nicht ungewöhnlich in der Stadt eine Ratte zu sehen.

Ratten sind Allesfresser und finden deshalb in der Umgebung des Menschen meist geeignete Nahrung. Oft werfen Menschen Nahrung und Nahrungsbestandteile achtlos weg und entsorgen diese nicht richtig. Auch falsche Vorratshaltung kann ein Grund für die Verbreitung von Ratten sein. Der Geruch der Lebensmittel zieht die Ratten magisch an.

Es wird angeraten:

  • keine Lebensmittel auf den Komposthaufen zu werfen und
  • nur geschlossene Kompostbehälter verwenden.
  • Küchenmüll nur in geschlossenen Plastiktüten in die Mülltonne werfen.
  • Den Müllsack erst am Abholtag auf die Straße stellen.
  • Keine Tauben, Enten oder andere Vögel füttern, da das Restfutter Ratten anlocken kann. Katzen nur unter Futteraufsicht im Freien füttern.
  • Keine Lebensmittel in der Toilette entsorgen.
  • Kein Fastfood in der Natur wegwerfen.
  • Alle Mülltonnen immer schließen.

Bitte melden Sie Rattenbefall auf städtischen Grundstücken oder in städtischen Einrichtungen umgehend. Von dort wird eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einem Rattenbefall im privaten Bereich können Sie direkt einen Schädlingsbekämpfungsdienst beauftragen, da dies nicht in unsere Zuständigkeit fällt.

Kontaktieren Sie zum Thema Schädlings-/ Rattenbefall bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Reisegewerbekarte beantragen

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Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Die Gebühr beträgt mindestens 300 €uro.

Rechtsgrundlage

  • § 55a Gewerbeordnung (Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten) in Verbindung mit § 14 Gewerbeordnung
  • § 55c Gewerbeordnung (Anzeigepflicht)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Kontaktieren Sie zum Thema Gewerbe gerne die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Reisepass ausstellen lassen

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Ausweis ausstellen lassen

Um einen (neuen) Personalausweis ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde mitbringen. Es besteht bei Eilbedürftigkeit auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Den Status eines beantragten Ausweises können Sie unter dem u.a. Link einsehen.

Die Kosten betragen 10,00€ für einen vorläufigen Personalausweis, bzw. 22,80€ (jünger als 24 Jahre) und 37€ ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden. Nähere Informationen können Sie den u.a. Links und Dokument entnehmen.

Reisepass ausstellen lassen

Um einen (neuen) Reisepass ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild und eine Gebursturkunde oder Heiratsurkunde  mitbringen. Die Kosten können je nach Art des Reisepasses variieren und bar beglichen werden. Nähere Informationen (auch zu den Kosten) können Sie dem unten angeführten Dokument entnehmen. Den Status eines beantragen Reisepasses können Sie unter dem u.a. Link einsehen.

Die Erstellung eines Kinderreisepasses kann je nach Sachverhalt unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Detaillierte Informationen hierzu inkl. der bar oder mit Karte zu begleichenden Kosten können Sie den u.a. Links und Dokumenten entnehmen.

Die Kosten für einen Reisepass betragen 37,50€ (jünger als 24 Jahre) und 70€ ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden.

Für eine Express Ausstellung des Reisepasses gelten folgende Preise:
unter dem 24. Lebensjahr: 69,50€ (32 Seiten), 91,50€ (48 Seiten)
ab dem 24. Lebensjahr: 102€ (32 Seiten), 124€ (48 Seiten)

Reisepass/ Personalausweis verloren melden

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Sie haben die Möglichkeit, unter u.a. Link den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde online anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Rentenangelegenheiten

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Wegen der aktuellen Corona-Situation finden bis auf Weiteres keine Sprechtage statt.
In dringenden Fällen können Sie Herrn Rainer Weck unter den Rufnummern 06485 4136 oder 0152 29519553 oder Herrn Udo Schwarz unter der Rufnummer 06482 721 erreichen.

Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, Herr Rainer Weck, bietet gewöhnlich jeden zweiten Dienstag, jeweils zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr in Zimmer 3 des neuen Verwaltungsgebäudes eine Sprechstunde für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (ehemals BfA, LVA) an.

Er nimmt Kontenklärungen, Rentenanträge aller Art sowie Rehabilitationsanträge für die Versicherten auf und leitet sie an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

(Zuletzt aktualisiert am 7.10.2020)

 

Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung beantragen

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Anträge zur Befreiung von Rundfunk-/Fernsehgebühren sind im Stadtbüro erhältlich oder können unter dem u.a. Link heruntergeladen werden.

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