Was erledige ich wo?

Wählen und Abstimmen

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Die Stadt Hadamar bereitet die Wahlen vor und sorgt mit einer Vielzahl an ehrenamtlichen Kräften für deren reibungslose Abwicklung. Wahlleiter ist Rainer Schmidt, der von Alisa Röth vertreten wird.

Die nächste Wahl in Hadamar ist:

  • Bundestagswahl 2025

Wenn Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen möchten, werden Sie Mitglied in einem Wahlvorstand! Bei der Durchführung von Wahlen ist die Stadt für einen reibungslosen Ablauf, auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen. Viele der Wahlhelfer sind schon seit Jahren dabei und es ist wichtig, dass wir immer wieder Nachwuchskräfte ins Boot holen.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Vorstand erfahrene Personen befinden. Mitglied im Wahlvorstand können alle sein, die auch wählen dürfen.

Ein Wahlvorstand besteht bei uns aus neun Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin beziehungsweise der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes und verteilt die einzelnen Arbeiten auf die Mitglieder. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale sind Sie an der Auszählung der Stimmzettel beteiligt und helfen bei den Aufräumarbeiten. Über die Einzelheiten des Wahlablaufs informieren wir alle Mitglieder der Wahlvorstände rechtzeitig vor der Wahl.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Der Wahlvorstand trifft sich allerdings schon um 7.30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen. Es wird in Schichten gearbeitet.

Ihr Engagement wird selbstverständlich belohnt! Sie erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 25 € bzw. 35 € (Wahlvorsteher). Zusätzlich erhalten Sie einen Gutschein für eine Zehnerkarte des städtischen Freibads.

Kontaktieren Sie zum Thema Wählen und Abstimmen gerne die Mitarbeiter unseres Wahlamts im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Wasser /Trinkwasser/ Regenwasser/ Abwasser

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Im Themenbereich „Wasser“ unserer Homepage erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Wasserversorgung, z.B. über die Wasserhärte. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, einen Wasserrohrbruch melden oder einen Wasseranschluss beantragen wollen, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter unseres Bauamts.

Bereitsschaftsnummer Wasserwerk: 06433 2009

 

Desweiteren finden Sie hier Antragsformulare für den Anschluss an die Trinkwasserversorgung den öffentlichen Kanal oder einer Regenwasserzisterne.

Wasserrohrbruch melden

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Sie haben einen Wasserrohrbruch an einer öffentlichen Leitung im Hadamarer Stadtgebiet festgestellt? Dann wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 06433 /2009.

Wildschäden melden

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Wenn Sie uns Schäden durch bestimmte Wildarten (z.B. Rotwild) an Grundstücken und Pflanzen melden möchten, nutzen Sie den Online-Service oder wenden sich an die zuständigen Mitarbeitenden im Bauamt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem Link rechts.

Winterdienst

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Unser Bauamt erstellt Winterdienst-Einsatzpläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Demnach werden wichtige öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten zuerst angefahren. Gleiches gilt für die Hauptverkehrsadern und Steilstücke.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauamts.

Wirtschaftsförderung

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Das Stadtmarketing-Team ist Ihr Ansprechpartner im Bereich der städtischen Wirtschaftsförderung. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über unsere Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.

Wohnberechtigungsscheine ausstellen lassen

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Das Stadtbüro stellt Wohnberechtigungsscheine aus. Der hierzu nötige Antrag kann weiter unten ebenso wie weitere Informationen heruntergeladen werden und ist in ausgefüllter Form persönlich im Stadtbüro samt Personalausweis vorzulegen.

Wohngeld beantragen

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Die Formulare zur Beantragung von Wohngeld/ Mietzuschuss sind in ausgedruckter Form im Stadtbüro erhältlich oder können auf der Seite des Landkreises Limburg-Weilburg über den neben stehenden Link heruntergeladen werden. Auf der Website des Landkreises Limburg Weilburg finden Sie alle Informationen bezüglich Voraussetzungen und Beantragung des Wohngelds/Mietzuschusses.

Wohnsitz an-/ab- oder ummelden

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Wohnsitz an-/ab- oder ummelden

Um den Wohnsitz an-/ab- oder umzumelden, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.

Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Es fallen keine Kosten an.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsgrundlage

 

Wohnsitzänderung im Aufenthaltstitel ausländischer Mitbürger vornehmen lassen

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Wohnsitzänderungen der Aufenthaltstitel ausländischer Mitbürger können auf Wunsch im Stadtbüro im Rahmen der Öffnungszeiten kostenfrei vorgenommen werden.

Wohnungsstatusänderung voranmelden

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Sie können den Statuswechsel Ihrer Wohnung unter dem u.a. Link online voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.