Standesamt

Willkommen auf der Seite des Hadamarer Standesamts! Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Dienste interessieren und möchten Ihnen im Folgenden alle wichtigen Informationen auf einer Seite gebündelt zur Verfügung stellen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder Angaben benötigen, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu. Sie finden unsere Kontaktdaten ganz unten auf dieser Seite.

Heiraten / Ehe

Für eine Heirat ist die Anmeldung einer Eheschließung (früher: "das Aufgebot bestellen") erforderlich. Diese kann hier auch online erfolgen.

Hierbei gilt es zu beachten, dass der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, nicht gleichzeitig der Ort sein muss, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen) fallen Gebühren i. H. v. 47,00 Euro an, wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist. Wenn ausländisches Recht berücksichtigt werden muss entstehen zusätzliche Kosten i. H. v. je 23,50 Euro pro ausländischem Recht. Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Trauungen sind immer zu den Öffnungszeiten und unter der Woche auch nachmittags (außer freitags) möglich. Es gibt feste Termine für Samstagstrauungen. Diese erfragen Sie bitte direkt beim Standesamt.

Die standesamtliche Trauung ist für ein Paar der Start in einen neuen Lebensabschnitt. Bei uns haben Sie die Wahl zwischen drei Trauorten. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll. Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Eheurkunden sowie beglaubigte Auszüge aus dem Eheregister können Sie online anfordern. Bitte klicken Sie hier.

Weiterführende Informationen zum Thema Eheschließung finden Sie auf der Seite des Verwaltungsportals Hessen.

Geburt / Vater-/Mutterschaft

Wenn die Klinik die Anzeige nicht selbst vornimmt oder außerklinisch entbunden wurde, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Geburtsurkunden sowie beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister (z.B. zur Anmeldung der Eheschließung oder zu Bewerbungszwecken) können online beantragt werden. Klicken Sie bitte hier.

Vater-/Mutterschaft anerkennen

Für die Anerkennung der Vater- und Mutterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben. Die Beurkundung ist beim Standesamt und Jugendamt kostenfrei, durch einen Notar jedoch kostenpflichtig. Weitere Informationen bietet das Serviceportal Hessen für Väter und Mütter.

Sterbefälle

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Sterbeurkunde / Auszug Sterberegister (beglaubigt) anfordern

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde sowie einen beglaubigten Auszug aus dem Sterberegister beantragen. Dies ist online möglich unter diesem Link.

Beisetzung

Der Bestatter Ihres Vertrauens erledigt alle Serviceleistungen wie Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt, Ausstellen des Leichenschauscheins, die Beurkundung, aber auch die Anmeldung der Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung. Jeder Sterbefall ist individuell und kann nicht pauschal abgehandelt werden. Daher scheuen Sie sich nicht und nehmen bei Fragen Kontakt zur Friedhofsverwaltung auf!

Einbürgerung

 

Ausländische Staatsbürgerinnen uns -bürger können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link zum Serviceportal Hessen.

Ihre Ansprechpartner

Heike Kaiser
Ansprechpartnerin für: Standesamt, Friedhofsverwaltung

Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 9
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 132
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 170
E-Mail: h.kaiser(at)stadt-hadamar.de

Lara-Marie Niedenthal
Ansprechpartnerin für: Standesamt, Friedhofsverwaltung, Feste & Märkte

Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 8
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 133
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 170
E-Mail: l.niedenthal(at)stadt-hadamar.de