Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Freie Wahlen legen den Grundstein jedes demokratischen politischen Konstruktes. Die städtischen Mitarbeitenden aus Verwaltung und Bauhof bereiten Wahltermine monatelang vor. Ohne ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer würde jedoch keine Wahl reibungslos ablaufen. Für sämtliche Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene ist die Stadt Hadamar deshalb auf der Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Dabei handelt es sich um wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorstehende oder Beisitzende die Wahlhandlung leiten sowie das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Bereits in den vergangenen Jahren hat sich feststellen lassen, dass das bürgerliche Engagement zum freiwlilligen Wahldienst zusehends abnimmt. Parallel dazu steigt nicht zuletzt bedingt durch die Coronapandemie die Stimmabgabe per Briefwahl immer mehr an, was die Suche nach helfenden Händen noch dringlicher gestaltet. Denn die Auswertung von Briefwahlstimmen bedeutet mehr Aufwand, weshalb die bisher ausreichende Mindestanzahl von rund 100 Helferinnen und Helfern künftig nicht mehr ausreichen wird. 

Die Stadt Hadamar hat sich darum zum Ziel gesetzt, an dieser Stelle besonders ausführlich über die Arbeit des Wahlamts zu informieren, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Engagement als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer zu ermutigen. Hier finden Sie darum nicht nur häufig gestellte Fragen zum Thema, Sie können sich auch direkt als helfende Kraft bewerben. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand entschließen könnten!

Sie möchten sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren?

Wir freuen uns, dass Sie die Wahlen in Hadamar unterstützen möchten! Sie haben im Folgenden die Möglichkeit, sich als helfende Kraft zu bewerben. Das Wahlamt nimmt Ihre Einverständniserklärung und die im Formular gemachten persönlichen Angaben zunächst in eine vorläufige Liste auf. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die schließlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt werden, erhalten im frühen Vorfeld der nächsten Wahl ein Schreiben zu ihrer Berufung, das weitere Informationen (Wahlraum/Dienstzeit etc.) enthält.

Vielen Dank für Ihr Engagement!

Bewerbungsformular

Fragen und Antworten zum Thema "Wahlhelfer"

Wahlhelferinnen und -helfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. (Quelle: Landeswahlleiter Hessen)

Dafür gibt es eine Menge guter Gründe, u. a. die folgenden:

  • Sie engagieren sich auf diesem Wege unmittelbar für Ihre Kommune
  • Sie gewährleisten die Umsetzung des grundlegendsten Elements unserer demokratischen Grundordnung, denn ohne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kann eine Wahl nicht stattfinden
  • Sie erhalten spannende Einblicke "hinter die Kulissen"
  • Sie erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von 25 € bzw. 35 € (Wahlvorsteher)
  • Zusätzlich erhalten Sie einen Gutschein für eine Zehnerkarte des städtischen Freibads

Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind Sie Teil eines mehrköpfigen Wahlvorstands, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortet. Die Wahlvorstehenden leiten die Arbeit des Wahlvorstandes und delegieren Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder, z. B. die Ausgabe von Stimmzetteln, die Prüfung der Wahlberechtigung entlang des Wählerverzeichnisses und die Eintragung von Stimmabgabevermerken. Ab 18:00 Uhr, wenn die Wahllokale geschlossen werden, helfen Sie bei der Auszählung der Stimmzettel und unterschreiben schließlich die Wahlniederschrift. Auch beim Aufräumen werden Sie gebraucht.

Die Arbeit der Briefwahlvorstände beschränkt sich auf die Zulassung der Wahlbriefe jener Wahlteilnehmenden, die per Briefwahl abstimmen. Zudem ermitteln sie das Briefwahlergebnis.

Wahlvorständen und Schriftführenden werden im Vorfeld der Wahl Schulungen angeboten und Leitfäden ausgehändigt, sodass es zum Dienstantritt keine offenen Fragen mehr geben sollte.

 

Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher (= Vorsitzende des Wahlvorstandes)

  • Leiten der Tätigkeit des Wahlvorstandes
  • Benennen der stellvertretenden Schriftführerin bzw. des stellvertretenden Schriftführers
  • Verpflichten der Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
  • Kontrolle der Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes
  • Einteilen der Vor- und der Nachmittagsschicht
  • Zuteilen der Aufgaben an die Beisitzenden
  • Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
  • Freigabe der Wahlurne zum Einwurf des Stimmzettels
  • Mitwirken beim Auszählen der Stimmzettel
  • Mündliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse und telefonische Übermittlung an das Wahlamt
  • Rückgabe der Wahlunterlagen am Wahlabend

Bei Abwesenheit der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers werden die Aufgaben von der Stellvertretung über­nommen.

Schriftführerinnen und Schriftführer

  • Führen des Wählerverzeichnisses
  • Prüfen der Wahlberechtigung der Wahlteilnehmenden
  • Sammeln gegebenenfalls eingenommener Wahlscheine
  • Ausfüllen der Niederschrift

Bei Abwesenheit der Schriftführerin/des Schriftführers werden die Aufgaben von der Stellvertretung über­nommen. Ansonsten übernimmt diese die Aufgaben eines Beisitzenden. 

Beisitzende

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Ordnen des Zutritts zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
  • Überwachen der Wahlkabinen sowie der Einhaltung des Verbots der Wählerbeeinflussung außerhalb des Wahlgebäudes
  • Mitwirken beim Auszählen der Stimmzettel

(Quelle: Homepage der Stadt Darmstadt)

Der Dienst beschränkt sich ausschließlich auf den Wahltag, an dem mehrere Schichten eingeteilt werden. Alle Helfenden übernehmen i. d. R. eine Schicht, die rund 4 Stunden dauert. Um 7:30 Uhr trifft sich der Wahlvorstand mit allen Helfenden, um vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Ab 8:00 Uhr wird die Wahl organsiert und überwacht. Um 18:00 Uhr schließen die Wahllokale und die Auszählung, der wichtigste Teil des Tages, beginnt. Hierzu kommen noch einmal alle Wahlherinnen und Wahlhelfer zusammen. Je nach Wahl kann diese einige Stunden dauern. Kommunalwahlen dauern aufgrund der Stimmenvielzahl eher länger. Städtische Mitarbeitende werden am folgenden Montag und Dienstag noch mit dem Auszählen beschäftigt sein.

Die Tätigkeit als Wahlhelferin/Wahlhelfer erlischt mit dem Ende der Wahl. Sie verpflichten sich also nicht für weitere Wahlen.

Wer wahlberechtigt ist, kann auch Wahlhelferin/Wahlhelfer sein. Das sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in ihrer Stadt/Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Für die Ortsbeiratswahlen müssen stimmberechtigte Wählerinnen und Wähler mindestens drei Monate im Ortsbezirk wohnhaft sein. Außerdem dürfen diese nicht wegen zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen oder von Amts wegen abgemeldet sein. Sonst bedarf es keinerlei weiterer Vorkenntnisse oder Qualifikationen. Das Wahlamt sorgt dafür, dass in jedem Wahlvorstand erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vertreten sind.

 

Für jedes der insgesamt acht Wahllokale werden neun Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. In zwei Schichten sollte stets gewährleistet sein, dass mindestens vier Personen anwesend sind. Hinzu kommen noch zwei Briefwahlvorstände. Da es bei jeder Wahl jedoch immer zu kurzfristigen Absagen kommen kann, ist es sinnvoll, ausreichend Ersatz vorzuhalten.

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Identifikation mit. Alle zum Wahldienst nötigen Materialien werden zur Verfügung gestellt. Es wird jedoch empfohlen, sich etwas zu Essen und zu Trinken mitzubringen, da keine Verpflegung bereitgestellt werden kann (stattdessen erhalten Sie das so genannte "Erfrischungsgeld" mehr dazu unter "Warum sollte ich mich als helfende Kraft engagieren?"). 

Auskünfte zum Thema "Wahlhelfer" erteilt das Hauptamt der Stadt Hadamar unter 06433 / 89 153 oder a.roeth(at)stadt-hadamar.de

Bei einem Ausfall aus einem wichtigen Grund muss das Wahlamt schnellstmöglich informiert werden, um rechtzeitig Ersatz zu finden.

Das Amt des Wahlhelfers ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Das Wahlamt kann demnach grundsätzlich jede wahlberechtigte Person sowie wahlberechtigte Bedienstete der Stadt, die im Wahlgebiet wohnen, zum Wahldienst verpflich­ten.

Weiterführende Informationen zum Thema "Wahlen"

Ihre Ansprechpartner

Rainer Schmidt, Amtsleiter
Ansprechpartner für: Zentrale Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten, Städtische Gremien, Körperschaftsbüro, Liegenschaften, Kulturelle Einrichtungen und Wahlen

Rathaus/1. Obergeschoss/Zimmer 22
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 112
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 168
E-Mail: r.schmidt(at)stadt-hadamar.de

Alisa Röth
Ansprechpartnerin für: Körperschaftsbüro, Pachtangelegenheiten und Vermietung städtischer Wohnungen

Rathaus Altbau/1. Obergeschoss/Zimmer 27
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 153
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 168

E-Mail: a.roeth@stadt-hadamar.de