Was erledige ich wo?

Ratenzahlungen einrichten

+ Details - Details

Wenn Sie eine Ratenzahlung offener Beträge einrichten möchten, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Öffnungszeiten an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse. Bitte halten Sie wenn möglich das Kassenzeichen, ggf. die Rechnungsnummer bereit. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen mit Zinszahlungen verbunden sind und das Hinterlegen einer Sicherheit erforderlich sein kann.

Ratten-/ Schädlingsbefall melden

+ Details - Details

Ratten sind mittlerweile die am weitesten verbreite Kleinnagetiere der Welt. Ratten halten sich nicht nur, wie der Laie oft meint, im Kanalsystem auf, sie leben auch überirdisch. Bauruinen, Müll, Gerümpel und Buschwerk bieten ausreichend Unterschlupf. Somit ist es gar nicht ungewöhnlich in der Stadt eine Ratte zu sehen.

Ratten sind Allesfresser und finden deshalb in der Umgebung des Menschen meist geeignete Nahrung. Oft werfen Menschen Nahrung und Nahrungsbestandteile achtlos weg und entsorgen diese nicht richtig. Auch falsche Vorratshaltung kann ein Grund für die Verbreitung von Ratten sein. Der Geruch der Lebensmittel zieht die Ratten magisch an.

Es wird angeraten:

  • keine Lebensmittel auf den Komposthaufen zu werfen und
  • nur geschlossene Kompostbehälter verwenden.
  • Küchenmüll nur in geschlossenen Plastiktüten in die Mülltonne werfen.
  • Den Müllsack erst am Abholtag auf die Straße stellen.
  • Keine Tauben, Enten oder andere Vögel füttern, da das Restfutter Ratten anlocken kann. Katzen nur unter Futteraufsicht im Freien füttern.
  • Keine Lebensmittel in der Toilette entsorgen.
  • Kein Fastfood in der Natur wegwerfen.
  • Alle Mülltonnen immer schließen.

Bitte melden Sie Rattenbefall auf städtischen Grundstücken oder in städtischen Einrichtungen umgehend. Von dort wird eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einem Rattenbefall im privaten Bereich können Sie direkt einen Schädlingsbekämpfungsdienst beauftragen, da dies nicht in unsere Zuständigkeit fällt.

Kontaktieren Sie zum Thema Schädlings-/ Rattenbefall bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Reisegewerbekarte beantragen

+ Details - Details

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Die Gebühr beträgt mindestens 300 €uro.

Rechtsgrundlage

  • § 55a Gewerbeordnung (Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten) in Verbindung mit § 14 Gewerbeordnung
  • § 55c Gewerbeordnung (Anzeigepflicht)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Kontaktieren Sie zum Thema Gewerbe gerne die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Reisepass ausstellen lassen

+ Details - Details

Ausweis ausstellen lassen

Um einen (neuen) Personalausweis ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde mitbringen. Es besteht bei Eilbedürftigkeit auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Den Status eines beantragten Ausweises können Sie unter dem u.a. Link einsehen.

Die Kosten betragen 10,00€ für einen vorläufigen Personalausweis, bzw. 22,80€ (jünger als 24 Jahre) und 37€ ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden. Nähere Informationen können Sie den u.a. Links und Dokument entnehmen.

Reisepass ausstellen lassen

Um einen (neuen) Reisepass ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild und eine Gebursturkunde oder Heiratsurkunde  mitbringen. Die Kosten können je nach Art des Reisepasses variieren und bar beglichen werden. Nähere Informationen (auch zu den Kosten) können Sie dem unten angeführten Dokument entnehmen. Den Status eines beantragen Reisepasses können Sie unter dem u.a. Link einsehen.

Die Erstellung eines Kinderreisepasses kann je nach Sachverhalt unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Detaillierte Informationen hierzu inkl. der bar oder mit Karte zu begleichenden Kosten können Sie den u.a. Links und Dokumenten entnehmen.

Die Kosten für einen Reisepass betragen 37,50€ (jünger als 24 Jahre) und 70€ ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden.

Für eine Express Ausstellung des Reisepasses gelten folgende Preise:
unter dem 24. Lebensjahr: 69,50€ (32 Seiten), 91,50€ (48 Seiten)
ab dem 24. Lebensjahr: 102€ (32 Seiten), 124€ (48 Seiten)

Reisepass/ Personalausweis verloren melden

+ Details - Details

Sie haben die Möglichkeit, unter u.a. Link den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde online anzuzeigen.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Rentenangelegenheiten

+ Details - Details

Wegen der aktuellen Corona-Situation finden bis auf Weiteres keine Sprechtage statt.
In dringenden Fällen können Sie Herrn Rainer Weck unter den Rufnummern 06485 4136 oder 0152 29519553 oder Herrn Udo Schwarz unter der Rufnummer 06482 721 erreichen.

Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, Herr Rainer Weck, bietet gewöhnlich jeden zweiten Dienstag, jeweils zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr in Zimmer 3 des neuen Verwaltungsgebäudes eine Sprechstunde für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (ehemals BfA, LVA) an.

Er nimmt Kontenklärungen, Rentenanträge aller Art sowie Rehabilitationsanträge für die Versicherten auf und leitet sie an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

(Zuletzt aktualisiert am 7.10.2020)

 

Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung beantragen

+ Details - Details

Anträge zur Befreiung von Rundfunk-/Fernsehgebühren sind im Stadtbüro erhältlich oder können unter dem u.a. Link heruntergeladen werden.

Schädlings-/ Rattenbefall melden

+ Details - Details

Ratten sind mittlerweile die am weitesten verbreite Kleinnagetiere der Welt. Ratten halten sich nicht nur, wie der Laie oft meint, im Kanalsystem auf, sie leben auch überirdisch. Bauruinen, Müll, Gerümpel und Buschwerk bieten ausreichend Unterschlupf. Somit ist es gar nicht ungewöhnlich in der Stadt eine Ratte zu sehen.

Ratten sind Allesfresser und finden deshalb in der Umgebung des Menschen meist geeignete Nahrung. Oft werfen Menschen Nahrung und Nahrungsbestandteile achtlos weg und entsorgen diese nicht richtig. Auch falsche Vorratshaltung kann ein Grund für die Verbreitung von Ratten sein. Der Geruch der Lebensmittel zieht die Ratten magisch an.

Es wird angeraten:

  • keine Lebensmittel auf den Komposthaufen zu werfen und
  • nur geschlossene Kompostbehälter verwenden.
  • Küchenmüll nur in geschlossenen Plastiktüten in die Mülltonne werfen.
  • Den Müllsack erst am Abholtag auf die Straße stellen.
  • Keine Tauben, Enten oder andere Vögel füttern, da das Restfutter Ratten anlocken kann. Katzen nur unter Futteraufsicht im Freien füttern.
  • Keine Lebensmittel in der Toilette entsorgen.
  • Kein Fastfood in der Natur wegwerfen.
  • Alle Mülltonnen immer schließen.

Bitte melden Sie Rattenbefall auf städtischen Grundstücken oder in städtischen Einrichtungen umgehend. Von dort wird eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt. Bei einem Rattenbefall im privaten Bereich können Sie direkt einen Schädlingsbekämpfungsdienst beauftragen, da dies nicht in unsere Zuständigkeit fällt.

Kontaktieren Sie zum Thema Schädlings-/ Rattenbefall bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Schloss Hadamar mieten

+ Details - Details

Wenn Sie die Stadthalle, ein Gemeinschaftshaus, das Schloss oder eine andere Halle der Stadt Hadamar mieten möchten, kommen Sie bitte im Rahmen der Sprechstunde auf uns zu, um uns das gewünschte Datum, den Zweck und die erwartete Besucherzahl der Veranstaltung mitzuteilen. Nach erfolgreicher Prüfung und Hinterlegung der Kaution übersenden wir Ihnen den entsprechenden Mietvertrag. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach der erfolgreichen Übergabe im Anschluss der Veranstaltung.

Schornsteinfeger kontaktieren

+ Details - Details

Hier finden Sie den Link zu den Kontaktdaten der Schornsteinfeger in den einzelnen Kehrbezirken.

Schutzmann vor Ort kontaktieren

+ Details - Details

Gefahren für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung abwehren (Ordnungsangelegenheiten)

Beim Vorliegen einer Gefahrensituation, wodurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, ist - unabhängig von der Art der Gefahr - eine sofortige telefonische Benachrichtigung der Ordnungsbehörde erforderlich.

Außerhalb der Öffnungszeiten der Ordnungsbehörde - in den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen - ist bei Gefahr im Verzuge die Polizeidirektion in Limburg zu verständigen.
Bei allen anderen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, deren Beseitigung keine Eile erfordert, ist der Ordnungsbehörde schriftlich der Sachverhalt und die daraus abzuleitende Gefahr mitzuteilen.

Schwerbehindertenparkausweis beantragen

+ Details - Details

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des abgestellten Autos liegen, die Ausnahmegenehmigung immer mitgeführt werden.

"Blauer Parkausweis" (EU-weit)

Der "Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen " auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

  • bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
  • unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
  • bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen

"Oranger Parkausweis" (bundesweit)

Mit dem orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.
Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

  • § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

Kontaktieren Sie zum Thema Parkausweise für Schwerbehinderte Menschen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Schwimmbad-Gutscheine erwerben

+ Details - Details

Gutscheine für Schwimmbad-Zehner-/Jahreskarten können im Rahmen unserer Öffnungszeiten im Stadtmarketing-Büro erworben und bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Preise:

  • Zehnerkarten für Erwachsene (ab 18 Jahren): 31,00 €
  • Zehnerkarten für Kinder und Jugendliche (4-17 Jahre): 18,00 €
  • Saisonkarten für Erwachsene (ab 18 Jahren): 65,00 €
  • Saisonkarten für Kinder und Jugendliche (4-17 Jahre): 32,00 €

SEPA Mandat einrichten

+ Details - Details

Wenn Sie der Stadt Hadamar eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, benötigen wir hierzu einen schriftlichen und unterzeichneten Auftrag im Original. Eine Vorlage hierzu können Sie weiter unten herunterladen. Das unterzeichnete Dokument ist schriftlich (per Scan, Fax, Postweg) oder persönlich vorzulegen.

Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen

+ Details - Details

Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 1.000,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebühren)

Kontaktieren Sie zum Thema Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.