Jugendtaxi-Gutscheine können von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14-20 Jahren genutzt werden und im Stadtbüro zu einem Preis von 2,00€ nach Vorlage des Jugendtaxi-Ausweises erworben werden. Die Gutscheine haben einen Wert von 5,00€ und können in bar bezahlt werden. Detaillierte Informationen um Jugendtaxi des Kreises Limburg-Weilburg finden Sie unter den u.a. Links:
Um einen (neuen) Personalausweis ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde mitbringen. Es besteht bei Eilbedürftigkeit auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Den Status eines beantragten Ausweises können Sie unter dem u.a. Link einsehen.
Die Kosten betragen 10,00€ für einen vorläufigen Personalausweis, bzw. 22,80€ (jünger als 24 Jahre) und 37€ ab dem 24. Lebensjahr und können bar beglichen werden. Nähere Informationen können Sie den u.a. Links und Dokument entnehmen.
Um einen (neuen) Reisepass ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich in unserem Stadtbüro vorsprechen und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild und eine Gebursturkunde oder Heiratsurkunde mitbringen. Die Kosten können je nach Art des Reisepasses variieren und bar beglichen werden. Nähere Informationen (auch zu den Kosten) können Sie dem unten angeführten Dokument entnehmen. Den Status eines beantragen Reisepasses können Sie unter dem u.a. Link einsehen.
Die Erstellung eines Kinderreisepasses kann je nach Sachverhalt unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Detaillierte Informationen hierzu inkl. der bar oder mit Karte zu begleichenden Kosten können Sie den u.a. Links und Dokumenten entnehmen.
Immer wieder werden nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt. Oft handelt es sich dabei um wahre Schrottautos, derer sich die Besitzer unter Vermeidung der Verwertungskosten entledigen wollen. Nicht zugelassene Fahrzeuge gefährden oder erschweren den Verkehr, indem zum Beispiel der ohnehin schon knappe Parkraum reduziert wird.
Die für ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum verantwortliche Person verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Damit liegt, wie bei jedem Verstoß gegen Rechtsnormen, eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit vor. Betroffene müssen mit einem kostenpflichtigen Bußgeldverfahren sowie der kostenpflichtigen Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum rechnen.
Wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum sehen, können Sie dieses telefonisch oder per E-Mail melden.
Rechtsgrundlage:
Kontaktieren Sie zum Thema Autowracks/ nicht zugelassene Fahrzeuge gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.
Bei allen Fragen rund um das Thema Bauen ist unser Bauamt zuständig. Kontaktieren Sie hierzu gerne unsere Mitarbeiter im Rahmen der Sprechzeiten.
Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung ist unser Bauamt zuständig. Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter gerne im Rahmen unserer Sprechzeiten.
Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück zu schneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig bis zur Grundstücksgrenze erfolgen. Dagegen muss die Fahrbahn bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein. Verkehrszeichen und Straßennamensschilder müssen soweit freigeschnitten sein, dass sie auch bei Dunkelheit von Verkehrsteilnehmern zweifelsfrei zu erkennen sind.
Der Rückschnitt sollte rechtzeitig stattfinden. Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Roden sowie radikale Schnitte an Hecken und Büschen zum Schutz von Tieren und ihrem Lebensraum. Vögel brüten in dieser Zeit in den Gehölzen. Rückschnitte sind allerdings ganzjährig erlaubt.
Kommen die Eigentümer oder Besitzer ihrer Verpflichtung nicht nach, so kann die Stadt nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen.
Rechtsgrundlage
Kontaktieren Sie zum Thema Pflanzenüberwuchs bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.
Wenn Sie unbelasteten Bauschutt in haushaltsüblichen Mengen entsorgen möchten, können Sie dies auf dem Wertstoffhof der Stadt Hadamar tun. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem u.a. Link.
Wenn Sie Grünschnitt entsorgen wollen, können Sie dafür kostenlos die dafür eingerichtete Grünschnittsammelstelle am Freibad in Hadamar nutzen. Angeliefert werden darf jedoch ausschließlich Gehölzschnitt (kein Rasenschnitt). Wenn Sie Fragen zur Grünschnittsammelstelle haben, kontaktieren Sie die Mitarbeiter unseres Bauamts gerne im Rahmen der Sprechzeiten
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Genehmigungspflichtig sind z. B.
Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 1.000,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Kontaktieren Sie zum Thema Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.
Der Bestatter Ihres Vertrauens erledigt alle Serviceleistungen wie Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt, Ausstellen des Leichenschauscheins, die Beurkundung, aber auch die Anmeldung der Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung.
Jeder Sterbefall ist individuell und kann nicht pauschal abgehandelt werden. Daher scheuen Sie sich nicht und nehmen bei Fragen Kontakt zur Friedhofsverwaltung auf!
Das Stadtbüro kann amtliche Beglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen im Rahmen der Öffnungszeiten vornehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass notarielle und öffentliche Beglaubigungen nur von Ortsgerichtsvorstehern oder Notaren erstellt werden können.
Die Kosten für eine Beglaubigung betragen pro Dokument zwischen 3,00€ und 6,00€ und können bar beglichen werden.
Der Bestatter Ihres Vertrauens erledigt alle Serviceleistungen wie Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt, Ausstellen des Leichenschauscheins, die Beurkundung, aber auch die Anmeldung der Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung.
Jeder Sterbefall ist individuell und kann nicht pauschal abgehandelt werden. Daher scheuen Sie sich nicht und nehmen bei Fragen Kontakt zur Friedhofsverwaltung auf!
Im städtischen Familienzentrum gibt es für alle Hadamarer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, kostenlose Familien-/ Erziehungs-/ sowie allgemeine Lebensberatung in Anspruch zu nehmen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bei Bedarf nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Nicola Bischof auf.
Das Stadtmarketing der Stadt Hadamar fungiert als zentrale Anlaufstelle für jegliche Beschwerden und Reklamationen, die die Stadtverwaltung betreffen. Wir haben immer ein offenes Ohr und versuchen Probleme oder unbefriedigende Situationen im Sinne unserer Bürger, Gäste und Besucher zu lösen. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.
Die Stadt Hadamar ist als Kommune verantwortlich für die strategische Planung der Kinderbetreuung und gemäß Hessischem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) auch für deren Sicherstellung und Finanzierung. Sie agiert u.a. im Rahmen der Betreuungskommission als Vermittler zwischen Politik, Eltern und Träger. Letztere sind verantwortlich für die Umsetzung des Betreuungsangebotes. Nähere Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Hadamar finden Sie unter dem Link unten.
Wenn Sie Fragen zu den Themen Finanzierung der Kinderbetreuung, Betreuungsmodule, oder Platzvergabe haben oder einen Platz für ein Integrationskind suchen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Öffnungszeiten weiter.