Was erledige ich wo?

Grabstätte räumen

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Ist die Ruhefrist einer Grabstätte abgelaufen, sind gem. § 29 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hadamar Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen von den Nutzungsberechtigten nach binnen 3 Monaten zu entfernen.

Ist die Ruhefrist einer Grabstätte noch nicht abgelaufen und der Nutzungsberechtigte oder ein Angehöriger kann die Grabpflege nicht mehr leisten, so kann die Grabstätte auch schon vor Ablauf der Frist geräumt werden.

Die Räumung können Sie selbst durchführen oder Sie beauftragen einen Steinmetz oder die Stadt Hadamar mit der Räumung.

Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, eine Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung ist zwingend vorab einzuholen. Bitte teilen Sie uns daher vorab mit, wie Sie verfahren möchten. Sie bekommen dann von uns das entsprechende Formular zugesandt.

Gremien (Informationen erfragen über…)

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Wenn Sie Fragen rund um das Thema städtische Gremien in Hadamar haben, hilft Ihnen Herr Rainer Schmidt im Rahmen unserer Sprechzeiten gerne weiter.

Grundsicherung beantragen

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Die Antragsformulare für Grundsicherung sind im Stadtbüro erhältlich.

Grundsteuer zahlen

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Bei der Berechnung der Grund-/Gewerbesteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert. Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse. Zur Berechnung, Entstehung und etwaigen Gutschriften der Forderungen wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeiten an Frau Giesinger. (Formulierung Steuerbescheid).

Grünschnitt entsorgen

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Wenn Sie Grünschnitt entsorgen wollen, können Sie dafür kostenlos die dafür eingerichtete Grünschnittsammelstelle am Freibad in Hadamar nutzen. Angeliefert werden darf jedoch ausschließlich Gehölzschnitt (kein Rasenschnitt). Wenn Sie Fragen zur Grünschnittsammelstelle haben, kontaktieren Sie die Mitarbeiterin unseres Bauamts gerne im Rahmen der Sprechzeiten