Was erledige ich wo?

Gewerbezentralregisterauskunft einholen

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Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist immer nur für die beantragende Person selbst möglich. Der Versand des Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt immer an die Haupt- oder alleinige Wohnung des Beantragenden.

Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden beziehungsweise Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Eine Auskunft kann jedoch auch persönlich vor Ort im Stadtbüro beantragt werden. Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.  Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.

Rechtsgrundlage

  • § 150 Gewerbeordnung (GewO)
  • Nr. 1132 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG)

Kontaktieren Sie zum Thema Gewerbe gerne die Mitarbeiter der Gewerbeabteilung im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Gewerbliche Personenbeförderung betreiben

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Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderung mit Taxi oder Mietwagen durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Rechtsgrundlage

  • §§ 47, 49, 12, 13, 15 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
  • § 1 Nr. 4 der (hessischen) Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz
  • § 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
  • Lfd. Nr. II.4, 5 des Gebührenverzeichnisses zur Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)

Kontaktieren Sie zum Thema gewerbliche Personenbeförderung gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Grabstätte räumen

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Ist die Ruhefrist einer Grabstätte abgelaufen, sind gem. § 29 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Hadamar Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen von den Nutzungsberechtigten nach binnen 3 Monaten zu entfernen.

Ist die Ruhefrist einer Grabstätte noch nicht abgelaufen und der Nutzungsberechtigte oder ein Angehöriger kann die Grabpflege nicht mehr leisten, so kann die Grabstätte auch schon vor Ablauf der Frist geräumt werden.

Die Räumung können Sie selbst durchführen oder Sie beauftragen einen Steinmetz oder die Stadt Hadamar mit der Räumung.

Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, eine Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung ist zwingend vorab einzuholen. Bitte teilen Sie uns daher vorab mit, wie Sie verfahren möchten. Sie bekommen dann von uns das entsprechende Formular zugesandt.

Gremien (Informationen erfragen über…)

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Wenn Sie Fragen rund um das Thema städtische Gremien in Hadamar haben, hilft Ihnen Herr Rainer Schmidt im Rahmen unserer Sprechzeiten gerne weiter.

Grundsteuer zahlen

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Bei der Berechnung der Grund-/Gewerbesteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert. Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse. Zur Berechnung, Entstehung und etwaigen Gutschriften der Forderungen wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeiten an Frau Giesinger. (Formulierung Steuerbescheid).

Grünschnitt entsorgen

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Wenn Sie Grünschnitt entsorgen wollen, können Sie dafür kostenlos die dafür eingerichtete Grünschnittsammelstelle am Freibad in Hadamar nutzen. Angeliefert werden darf jedoch ausschließlich Gehölzschnitt (kein Rasenschnitt). Wenn Sie Fragen zur Grünschnittsammelstelle haben, kontaktieren Sie die Mitarbeiterin unseres Bauamts gerne im Rahmen der Sprechzeiten