Was erledige ich wo?

Ehe- und Altersjubiläen an-/abmelden

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In der Regel werden Bürgerinnen und Bürger, die im laufenden Jahr ein Geburtstags- oder Ehe-Jubiläum begehen, vorab von der Stadtverwaltung angeschrieben und um eine Rückmeldung gebeten, ob eine offizielle Gratulation des Bürgermeisters und/ oder eine Medien-Veröffentlichung gewünscht ist. In Einzelfällen (z.B. bei ausstehender Meldung eines Umzugs an das Einwohnermeldeamt) kann es vorkommen, dass Ihr Jubiläum uns nicht vorliegt. Nehmen Sie bitte in beiden Fällen gerne Kontakt mit dem Vorzimmer des Bürgermeisters auf, um das weitere Vorgehen zu abzusprechen.

Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen

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Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 42,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich je ausländisches Recht 21,00 Euro.

Weitere Informationen (z.B. zu den erforderlichen Unterlagen) erhalten Sie hier unter dem Link weiter unten.

 

Eheschließung anmelden

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Die Voranmeldung einer Eheschließung ist online möglich. Den hierzu nötigen Link finden Sie unten.

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt. Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen) fallen folgende Gebühren an:

  • 47,00€, wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 23,50€, wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Weitere Informationen (z.B. zu den erforderlichen Unterlagen) erhalten Sie unter dem Link weiter unten.

 

Eheurkunde anfordern

Ehrenamts-Card beantragen

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Die E-Card ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land und seinen Städten und Gemeinden in ganz Hessen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.

Mit der Vergabe von Ehrenamtskarten möchte auch der Landkreis Limburg-Weilburg den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Welche Merkmale bestimmen das Ehrenamt?
- Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit).
- Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit; Auslagenerstattung möglich, allerdings keine Vergütung von Zeit und Mühe).
- Es erfolgt für Dritte (in Abgrenzung zur Selbsthilfe, die deutlich eigenbezogen ist).
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung und zu informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft).
- Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe).

Wer kann die E-Card bekommen?
Die E-Card kann erhalten, wer sich
- mindestens fünf Stunden pro Woche
- seit mindestens drei Jahren
- ohne Aufwandsentschädigung, die über Erstattung von Kosten hinausgeht,
- in einer Organisation im Landkreis Limburg-Weilburg ehrenamtlich engagiert.

Was bedeudet ohne Aufwandsentschädigung?
Der Landkreis Limburg-Weilburg berücksichtigt bei der Vergabe der E-Card nur diejenigen Bewerber/innen, die für ihr Ehrenamt keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht, d. h. Zeit und Mühe können nicht vergütet werden.

Was muss ich tun, um die E-Card zu erhalten?
Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular im Servicebüro bei der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg erhalten oder im Internet unter www.landkreis-limburg-weilburg.de abrufen. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen. Den ausgefüllten Antrag nehmen wir bei der umseitig genannten Anschrift gerne entgegen.

Welche Vergünstigungen sind mit der E-Card verbunden?
Inhaber/innen der E-Card können in ganz Hessen über 1.800 attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie der Besuch von Museen, Schwimmbäder und anderen Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist bei der umseitig genannten Adresse oder im Internet unter www.e-card-hessen.de erhältlich.

Wie lange ist die E-Card gültig?
Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Nach Ende der Geltungsdauer kann die E-Card neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Inhabern der E-Card aus ihrer Tätigkeit ist die E-Card zurückzugeben.

Wann wird die E-Card ausgegeben?
Die Ausgabe erfolgt monatlich.

Eigentümerwechsel (Grundstück) anzeigen

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Bei der Berechnung der Grund-/Gewerbesteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert. Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse. Zur Berechnung, Entstehung und etwaigen Gutschriften der Forderungen wenden Sie sich bitte im Rahmen der Öffnungszeiten an Frau Giesinger. (Formulierung Steuerbescheid).

Einbürgerung beantragen

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Ausländische Staatsbürger können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

Weitere Informationen finden Sie zudem unter dem Link weiter unten.

 

Einzugsermächtigung erteilen

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Wenn Sie der Stadt Hadamar eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, benötigen wir hierzu einen schriftlichen und unterzeichneten Auftrag im Original. Eine Vorlage hierzu können Sie weiter unten herunterladen. Das unterzeichnete Dokument ist schriftlich (per Scan, Fax, Postweg) oder persönlich vorzulegen.

Elternschaft anerkennen lassen

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Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.

Die Beurkundung ist beim Standesamt und Jugendamt kostenfrei.

Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig. Weitere Informationen erfragen Sie bitte beim Standesamt oder entnehmen Sie bitte dem Link weiter unten.

Entwässerung/ Abwasser (Informationen erhalten zu…)

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Bei Fragen zum Thema Abwasser & Entwässerung ist unser Bauamt zuständig. Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter gerne im Rahmen unserer Sprechzeiten.

Entwässerungssatzung einsehen

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Die Entwässerungssatzung der Stadt Hadamar finden Sie unter dem u.a. Link. Bei Fragen hierzu kommen Sie gerne im Rahmen der Sprechzeiten auf den zuständigen Mitarbeiter zu.

Erziehungsberatung in Anspruch nehmen

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Im städtischen Familienzentrum gibt es für alle Hadamarer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, kostenlose Familien-/ Erziehungs-/ sowie allgemeine Lebensberatung in Anspruch zu nehmen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bei Bedarf nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Nicola Bischof auf.

  • Mo - Fr 9.30h - 13.00h sowie nach Vereinbarung

Familien-/ Erziehungs-/ Lebensberatung

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Im städtischen Familienzentrum gibt es für alle Hadamarer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, kostenlose Familien-/ Erziehungs-/ sowie allgemeine Lebensberatung in Anspruch zu nehmen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bei Bedarf nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Nicola Bischof auf.

  • Mo - Fr 9.30h - 13.00h sowie nach Vereinbarung

Feld-/ Rad-/ Gehwege unterhalten

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Für die Unterhaltung von Rad-/ Geh- und Feldwegen ist unser Bauamt zuständig. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder vor Ort Mängel melden wollen, kommen Sie bitte im Rahmen unserer Sprechzeiten auf uns zu.

Ferienprogramm (Informationen einholen über und Anmelden zum…)

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Informationen zu den Ferienprogrammen des Fachbereiches Soziales, Jugend und Familie finden Sie auf unserer Homepage. Fragen hierzu werden gerne im Rahmen der Bürozeiten beantwortet. Anmeldungen nimmt Frau Bischof entgegen.

  • Mo - Fr 9.30h - 13.00h sowie nach Vereinbarung