Was erledige ich wo?

Bauangelegenheiten klären

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Bei allen Fragen rund um das Thema Bauen ist unser Bauamt zuständig. Kontaktieren Sie hierzu gerne unsere Mitarbeiter im Rahmen der Sprechzeiten.

Bauleitplanung besprechen

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Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung ist unser Bauamt zuständig. Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter gerne im Rahmen unserer Sprechzeiten.

Baumüberwuchs melden

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Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück zu schneiden, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig bis zur Grundstücksgrenze erfolgen. Dagegen muss die Fahrbahn bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein. Verkehrszeichen und Straßennamensschilder müssen soweit freigeschnitten sein, dass sie auch bei Dunkelheit von Verkehrsteilnehmern zweifelsfrei zu erkennen sind.

Der Rückschnitt sollte rechtzeitig stattfinden. Zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Roden sowie radikale Schnitte an Hecken und Büschen zum Schutz von Tieren und ihrem Lebensraum. Vögel brüten in dieser Zeit in den Gehölzen. Rückschnitte sind allerdings ganzjährig erlaubt.

Kommen die Eigentümer oder Besitzer ihrer Verpflichtung nicht nach, so kann die Stadt nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen.

Rechtsgrundlage

  • § 27 (2) des Hessischen Straßengesetztes

Kontaktieren Sie zum Thema Pflanzenüberwuchs bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

Bauplatz kaufen

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Wenn Sie sich für den Erwerb eines Bauplatzes in Hadamar interessieren, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Sprechzeiten an Herrn Rainer Schmidt.

Bauschutt entsorgen

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Wenn Sie unbelasteten Bauschutt in haushaltsüblichen Mengen entsorgen möchten, können Sie dies auf dem Wertstoffhof der Stadt Hadamar tun. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter dem u.a. Link.

Grünschnitt entsorgen

Wenn Sie Grünschnitt entsorgen wollen, können Sie dafür kostenlos die dafür eingerichtete Grünschnittsammelstelle am Freibad in Hadamar nutzen. Angeliefert werden darf jedoch ausschließlich Gehölzschnitt (kein Rasenschnitt). Wenn Sie Fragen zur Grünschnittsammelstelle haben, kontaktieren Sie die Mitarbeiter unseres Bauamts gerne im Rahmen der Sprechzeiten

Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum

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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege) für Arbeits- und Baustellen beantragen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 1.000,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebühren)

Kontaktieren Sie zum Thema Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Beerdigung anmelden

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Der Bestatter Ihres Vertrauens erledigt alle Serviceleistungen wie Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt, Ausstellen des Leichenschauscheins, die Beurkundung, aber auch die Anmeldung der Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung.

Jeder Sterbefall ist individuell und kann nicht pauschal abgehandelt werden. Daher scheuen Sie sich nicht und nehmen bei Fragen Kontakt zur Friedhofsverwaltung auf!

 

Beglaubigungen

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Das Stadtbüro kann amtliche Beglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen im Rahmen der Öffnungszeiten vornehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass notarielle und öffentliche Beglaubigungen nur von Ortsgerichtsvorstehern oder Notaren erstellt werden können.

Die Kosten für eine Beglaubigung betragen pro Dokument zwischen 3,00€ und 6,00€ und können bar beglichen werden.

Beisetzung anmelden

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Der Bestatter Ihres Vertrauens erledigt alle Serviceleistungen wie Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt, Ausstellen des Leichenschauscheins, die Beurkundung, aber auch die Anmeldung der Beisetzung bei der Friedhofsverwaltung.

Jeder Sterbefall ist individuell und kann nicht pauschal abgehandelt werden. Daher scheuen Sie sich nicht und nehmen bei Fragen Kontakt zur Friedhofsverwaltung auf!

Beratung zu allgemeinen Lebensangelegenheite in Anspruch nehmen

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Im städtischen Familienzentrum gibt es für alle Hadamarer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, kostenlose Familien-/ Erziehungs-/ sowie allgemeine Lebensberatung in Anspruch zu nehmen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Bei Bedarf nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Nicola Bischof auf.

  • Mo - Fr 9.30h - 13.00h sowie nach Vereinbarung

Beschwerde-/Reklamationsmanagement

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Das Stadtmarketing der Stadt Hadamar fungiert als zentrale Anlaufstelle für jegliche Beschwerden und Reklamationen, die die Stadtverwaltung betreffen. Wir haben immer ein offenes Ohr und versuchen Probleme oder unbefriedigende Situationen im Sinne unserer Bürger, Gäste und Besucher zu lösen. Kontaktieren Sie uns persönlich im Rahmen unserer Öffnungszeiten, telefonisch, per E-Mail oder über Instagram und wir melden uns i.d.R. spätestens innerhalb des nächsten Werktages bei Ihnen.

Betreuung

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Kinderbetreuung

Die Stadt Hadamar ist als Kommune verantwortlich für die strategische Planung der Kinderbetreuung und gemäß Hessischem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) auch für deren Sicherstellung und Finanzierung. Sie agiert u.a. im Rahmen der Betreuungskommission als Vermittler zwischen Politik, Eltern und Träger. Letztere sind verantwortlich für die Umsetzung des Betreuungsangebotes. Nähere Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Hadamar finden Sie unter dem Link unten.

Wenn Sie Fragen zu den Themen Finanzierung der Kinderbetreuung, Betreuungsmodule, oder Platzvergabe haben oder einen Platz für ein Integrationskind suchen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Öffnungszeiten weiter.

Bewohnerparken

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Seit Jahren haben wir in einigen Bereichen der Hadamarer Innenstadt das sogenannte Bewohnerparken eingeführt. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis dürfen ihr Auto in den für das Bewohnerparken gekennzeichneten Bereich kostenfrei und ohne Parkdauerbeschränkung abstellen. Dabei wird das sogenannte Mischprinzip verfolgt, d.h. Stellplätze im Straßenraum werden berechtigten Bewohnern (ohne Parkdauerbeschränkung) und Kurzparkern (mit Parkdauerbeschränkung) zeitgleich gemischt angeboten.

Der Bewohnerparkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen freien Stellplatz in der Bewohnerparkzone. Der Bewohnerparkausweis muss gut sichtbar im Bereich der Frontscheibe ausgelegt werden. Der Bewohnerparkausweis kann für mehrere wechselnde Fahrzeuge ausgestellt werden, gilt jedoch stets nur für eines dieser Fahrzeuge.

Der Bewohnerparkausweis ist nur in der Zone gültig, für die er ausgestellt wurde.

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag für jeweils zwei Jahre erteilt.

Einen Bewohnerparkausweis erhalten Bewohner, die in besonders gekennzeichneten Bereichen der Hadamarer Innenstadt (u.a. Borngasse, Brückengasse, Untermarkt, Neumarkt, Nonnengasse) ihren Hauptwohnsitz haben und ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zugelassen haben oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauernd nutzen und keine Garage oder privaten Stellplatz (ob als Eigentümer oder Mieter) besitzen.

Der Bewohnerparkausweis verliert automatisch seine Gültigkeit, wenn eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist. Er ist dann unverzüglich an die auszustellende Behörde zurückzugeben.

Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr von 40 € zu entrichten. Die Gebühr ist eine reine Verwaltungsgebühr, d.h. eine Rückerstattung ist bei Rückgabe des Parkausweises nicht möglich. Bei Fahrzeugwechsel oder Verlust des Bewohnerparkausweises wird vom Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde ein neuer Ausweis für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Kontaktieren Sie zum Thema Parkausweise gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde / Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Bezahlen (Steuern, Gebühren, Mieten etc.)

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Wenn Sie Zahlungen an die Stadt Hadamar leisten möchten, nimmt diese die Stadtkasse entgegen. Der unbare Zahlungsweg, insbesondere die Lastschrift (Einzugsermächtigung) wird dabei bevorzugt. Auch eine Zahlung mit EC-Karte ist in bestimmten Fällen möglich.

Für Informationen zum Ein- und Ausgang der Zahlung wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter unserer Stadtkasse.

Bodenrichtwerte erfragen

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Den Bodenrichtwert eines Grundstückes in Hadamar können Sie einfach auf der Seite des Hessisches Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation abrufen. Nutzen Sie bitte hierfür das Portal BORIS Hessen, das Sie im Folgenden verlinkt finden.