Was erledige ich wo?

Feldwege unterhalten

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Für die Unterhaltung von Rad-, Geh- und Feldwegen ist unser Bauamt zuständig. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder vor Ort Mängel melden wollen, kommen Sie bitte im Rahmen unserer Sprechzeiten auf uns zu.

Ferienprogramm (Informationen einholen über und Anmelden zum…)

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Informationen zu den Ferienprogrammen des Fachbereiches Soziales, Jugend und Familie finden Sie auf unserer Homepage. Anmeldungen nimmt Herr Ilemin entgegen.

Feste und Märkte

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Weitere Informationen zu den Festen und Märkten in Hadamar erhalten Sie unter dem Link rechts. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.

Feuerwehr

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Bei Fragen zum Thema Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz wenden Sie sich bitte innerhalb unserer Öffnungszeiten an Herrn Jürgen Horn.

Feuerwerke anzeigen

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Vor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder der Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG das Feuerwerk bei der Stadt Hadamar anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2. Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.. Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anzeige werden Gebühren in Höhe von 40 € bis 300 € erhoben.

Rechtsgrundlage

  • § 23 Absatz 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Kontaktieren Sie zum Thema Feuerwerk anzeigen gerne die Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde/Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Fischereischein beantragen/verlängern lassen

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Sie können einen Fischereischein beantragen oder verlängern lassen. Den Fischereischein benötigen Sie zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Führungszeugnis, wenn die Fischereiprüfung länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
  • Passbild

Die Gebühr unterscheidet sich bei Jahres- Fünfjahres- oder Zehnjahresfischereischein und beträgt mindestens 17,50 € und höchstens 86 €.

Rechtsgrundlagen

  • Hessisches Fischereigesetz (HFischG)
  • § 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Kontaktieren Sie zum Thema Fischereischeine gerne die Mitarbeiter der Allgemeinen Ordnungsbehörde/Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Sprechzeiten.

 

Forstwesen

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Für alle Angelegenheiten, die die Verwaltung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der stadteigenen Waldungen sowie landschaftspflegerische Maßnahmen im Wald betreffen, können Sie sich an unser Bauamt wenden.

Freizeitkurse (Informationen einholen über und Anmelden zu…)

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Informationen zu den aktuellen Freizeitaktivitäten des Fachbereiches Soziales, Jugend und Familie finden Sie auf unserer Homepage. Anmeldungen nimmt Herr Ilemin entgegen.

Friedhöfe

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Die Stadt Hadamar unterhält acht Friedhöfe (Stadtfriedhof „Herzenberg“, „Alter Friedhof“ neben der Liebfrauenkirche, die Friedhöfe in den Stadtteilen Niederhadamar, Niederzeuzheim, Oberzeuzheim, Steinbach, Oberweyer und Niederweyer).

Außerdem gibt es seit 2018 auch die Möglichkeit der Beisetzung auf dem Memoriam-Garten des Alten Friedhofs (siehe Link rechts) sowie seit 2024 auf dem Friedhof Oberzeuzheim. Erweiterungen weiterer Stadtteilfriedhöfe um einen entsprechenden Memoriam-Garten sind in Planung.

Die Gebühren zu den verschiedenen Leistungen rund um den Friedhof können Sie ebenfalls rechts in der aktuellen Gebührenordnung nachlesen.

Bei Fragen rund um das Thema Friedhöfe wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner bei der Friedhofsverwaltung.

Führerscheinanträge bestätigen lassen

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Um einen Führerschein beantragen zu können, muss das dafür nötige Antragsformular im Stadtbüro bestätigt werden. Die Kosten hierfür betragen 9 € und können bar beglichen werden.

Führungszeugnis ausstellen lassen

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Führungszeugnisse aller Arten können im Stadtbüro beantragt werden. Die Kosten betragen 13 € und können bar beglichen werden. Ein Personalausweis ist vorzulegen.

Fundsachen melden oder suchen

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Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10 €) gefunden haben, müssen Sie den Fund melden.

Über den Online-Service können Sie Ihren Fund oder Verlust anzeigen sowie eine Statusabfrage/Statusänderung zum gefundenen oder verlorenen Gegenstand senden. Fundsachen müssen im Stadtbüro abgegeben werden, eine Abholung oder Abgabe ist während der Sprechzeiten möglich.