Bebauungspläne

Die Stadt trägt die Verantwortung für die Aufstellung und Umsetzung der Bebauungspläne, die für jeden einzelnen Teilbereich der Stadt aufzustellen sind. Sie dienen dazu, neue Baugebiete zu entwickeln oder die städtebauliche Entwicklung in älteren Teilen der Stadt zu modernisieren. In einem Bebauungsplan kann z. B. festgelegt werden, ob es sich um ein Wohn- oder ein Gewerbegebiet handeln soll, wie hoch die Gebäude sein sollen und welche Fläche Gebäude einnehmen können. Auch die Neigung der Dächer und die Farbe der Bedachung kann Inhalt eines Bebauungsplanes sein.  

Für jemanden, der bauen möchte, sind Bebauungspläne von direkter Bedeutung, denn als städtische Satzungen enthalten sie für jedermann bindende Vorgaben.

Es empfiehlt sich deshalb, sich frühzeitig darüber zu informieren, ob Ihr Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und wie es bebaubar ist. Liegt ein Grundstück zwar in der Stadt, aber nicht in einem Bebauungsplangebiet, bietet die vorhandene Bebauung einen Orientierungsrahmen für Neu- und Umbauten.

Hinweise und Dokumente zu laufenden Verfahren finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Die Aufstellung und inhaltliche Rahmenbestimmungen eines Bebauungsplanes wird von der  Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar entschieden. Von einem Bebauungsplan können jedoch viele verschiedene private und öffentliche Belange betroffenen sein, etwa die der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, der Bewohnerinnen und Bewohner benachbarter Gebiete, der Landwirtschaft oder des Naturschutzes. Aufgrund dessen werden die Öffentlichkeit und eine Reihe von Behörden und Institutionen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beteiligt. Im Laufe der Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren werden die Bebauungspläne im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zusammen mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt das BauGB, welche Inhalte in einen Bebauungsplan aufgenommen werden können.

Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungsplan Wohnquartier „In den Pfeiffersgärten“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem  Bereich

Bebauungsplan „Am Bruchborn – Faulbacher Straße“, Hadamar - Kernstadt

Aufhebung der Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich des Flurstücks 1, Flur 1, ST Steinbach

Bebauungsplan „Am Bruchborn – Faulbacher Straße“, Hadamar - Kernstadt 
Neuverfassung auf Grund Änderungen der Internetseiten.

Bauleitplanverfahren "Altstadt" Hadamar

Bauleitplanverfahren Wohnquartier "In den Pfeiffersgärten"