Bürgermeisterwahl 2021

Am 14.03.2021 finden in Hadamar Wahlen statt. Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur BÜRGERMEISTER-WAHL auf einen Blick zusammengestellt. (Letzte Aktualisierung: 11.03.2021)

Wann wird gewählt?

  • Am Sonntag, den 14.03.2021. Sollte es bei der Direktwahl zu einer Stichwahl kommen, findet diese am Sonntag, den 28.03.2021 statt.

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in ihrer Stadt/Gemeinde ihren Wohnsitz haben (Stichtag: 31.1.2021). Außerdem dürfen Wähler nicht wegen zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen oder von Amts wegen abgemeldet sein.

Wann beginnt die neue Bürgermeister(innen)-Amtszeit?

  • Die Amtszeit für eine(n) Bürgermeister(in) beträgt 6 Jahre. Die aktuelle Amtszeit endet am 31.10.2021

Wer kandidiert für das BürgermeisterInnen-Amt?

Wer kann Bürgermeister(in) werden?

  • Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben - eine Altersobergrenze gibt es nicht mehr; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wo ist die Bürgermeister(innen)-Wahl geregelt?

  • Die rechtliche Grundlage bilden im Wesentlichen das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG), die Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) und die Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Wie kann man kandidieren?

  • Die Bewerbung als Bürgermeister(in) muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, der von den Parteien im Sinne Art.21GG von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht wird.

Was ist noch erforderlich?

  • Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens 37 Wahlberechtigten (=Anzahl der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. [Aktualisiert am 18.12. aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie (beschlossen vom Hessischen Landtag am 11. Dezember 2020, Inkrafttreten der Änderung nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt) und des neu gefassten § 68a des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)]
  • Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:
    • eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung im Wahlvorschlag einverstanden ist,
    • eine Bescheinigung des Magistrats, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,
    • bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über den Verlauf der Mitglieder- oder Vertreterinnen-/Vertreterversammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde,
    • ggf. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (mit Angaben von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift) nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner.

Bis wann kann man sich bewerben?

  • Die Wahlvorschläge waren spätestens am 69. Tag vor der Wahl, dem 4. Januar 2021, bis 18.00 Uhr schriftlich unter folgender Anschrift einzureichen: Stadt Hadamar, Wahlamt, Untermarkt 1, 65589 Hadamar
  • Zu Beachten ist, dass die Büros der Stadt Hadamar am 24. und 25. Dezember 2020, am 31.Dezember 2020 (Silvester) und am 1. Januar 2021 (Neujahr) geschlossen waren. Davon abweichend war das Wahlamt am 24. und 31. Dezember 2020 von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Bis einschließlich zum 23. Dezember 2020, vom 28. bis zum 30. Dezember 2020 und ab dem 4. Januar 2021 war das Rathaus innerhalb der bekannten Servicezeiten besetzt und erreichbar. Auf Grund der oben genannten Einreichungsfrist war das Wahlamt am 04. Januar 2021 bis 18.00 Uhr besetzt. Wegen der aktuellen Corona-Situation wurde empfohlen, zur Abgabe des Wahlvorschlages einen Termin zu vereinbaren.
  • Die Wahlvorschläge waren nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 4. Januar 2021 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Im Zeitraum zwischen Montag, 01.02.2021 bis Mittwoch, 10.03.2021 (einschließlich Mittwoch vor der Wahl) bestand für die BürgerInnen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Bis Freitag, den 12.3.2021 um 13.00h besteht noch die Möglichkeit persönlich beim Wahlbüro vorstellig zu werden oder die Briefwahlbenachrichtigung einzuwerfen/abzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden dann von der Stadt zugestellt.

Wann steht das Ergebnis fest und wo kann ich es erfahren?

Das Ergebnis der BürgermeisterInnen-Wahl wird im Laufe des Sonntagabends feststehen. Über die Wahlsoftware Votemanager informiert die Stadt laufend über den aktuellen Stand der Ergebnisse.

Wo finde ich mehr Informationen zur Bürgermeister(innen)-Wahl in Hadamar?

Ihre Ansprechpartner

Rainer Schmidt, Amtsleiter
Ansprechpartner für: Zentrale Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten, Städtische Gremien, Körperschaftsbüro, Liegenschaften, Kulturelle Einrichtungen und Wahlen

Rathaus/1. Obergeschoss/Zimmer 22
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 112
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 168
E-Mail: r.schmidt(at)stadt-hadamar.de

Mareike Hartmann
Ansprechpartnerin für: Standesamt, Friedhofsverwaltung und Wahlen

Neues Verwaltungsgebäude/Erdgeschoss/Zimmer 8
Tel: +49 (0) 64 33 / 89 133
Fax: +49 (0) 64 33 / 89 170
E-Mail: m.hartmann@stadt-hadamar.de